Antrag: | Vielfalt Lieben: Eine Position der EJiR zur Förderung Sexueller Bildung und für die Anerkennung von vielfältigen geschlechtlichen Identitäten, Begehrens- und Beziehungsformen |
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Antragsteller*in: | Lina Jürgens (Projektgruppe Vielfalt Lieben) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.03.2025, 18:36 |
Ä4 zu A3: Vielfalt Lieben: Eine Position der EJiR zur Förderung Sexueller Bildung und für die Anerkennung von vielfältigen geschlechtlichen Identitäten, Begehrens- und Beziehungsformen
Antragstext
Von Zeile 147 bis 148:
- Jede*r hat das Recht auf sexuelle und romantische Selbstbestimmung
!*, basierend auf Einvernehmlichkeit! Wir sehen Sexualität als gute Gabe Gottes und deshalb nicht als sündhaft oder
Antrag
Die Delegiertenkonferenz der EJiR (DK) möge das Papier „Vielfalt Lieben“
beschließen und in allen jugendpolitischen und jugendarbeitsbezogenen Gremien,
in denen Menschen für die EJiR mitwirken, darauf aufmerksam machen. Außerdem
wird der Vorstand beauftragt, die in den Forderungen des Papiers angesprochenen
Stellen gesondert zu informieren und Ihnen die jeweils an sie gerichteten
Forderungen vorzutragen.
Vielfalt Lieben! – Sexuelle Bildung aus Sicht des
Jugendverbandes EJiR
Ein elementarer Handlungsauftrag für die Evangelische Jugendarbeit ergibt sich
aus
SGB VIII §1 Abs. 1: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner
Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Ein wesentlicher Bestandteil der
Persönlichkeit ergibt sich aus der eigenen sexuellen Identität. Diese zu finden
und verantwortlich zu gestalten, gilt es auf dem Weg zum Erwachsensein zu
meistern. Auch die Aneignung einer gemeinschaftsfähigen Sexualmoral geht damit
einher.[1]
Die letzte sexualethische Positionierung der Evangelischen Kirche in Deutschland
stammt aus dem Jahr 1971 und kann Jugendlichen und Fachkräften heute kaum noch
eine zeitgemäße Orientierung bieten. Wollen wir als Evangelischer Jugendverband
Sexualität nicht länger stereotypisieren und stigmatisieren, sondern
Diskriminierung abbauen und Menschen stärken, ist es an der Zeit, eine aktuelle
Position zu geschlechtlicher Vielfalt, vielfältigen Begehrens- und
Beziehungsformen anzubieten.
Seit vielen Jahren setzt sich die Evangelische Jugend in Veranstaltungen mit den
Themen Vielfalt, Sexualität und Geschlecht auseinander, um Selbstbestimmung und
Anerkennung zu fördern. Sexualität ist ein wichtiger und natürlicher Bestandteil
des menschlichen Lebens. Sexuelle Bildung, gerade auch in der verbandlichen und
Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, kann dazu beitragen, junge Menschen
in einem konsensuellen, verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit
Sexualität zu bestärken. Hier bieten sich je nach Arbeitsbereich vielfältige
Gestaltungsformen an. Diese können von informellen Gesprächen über ad-hoc
Aktionen hin zu explizit geplanten Angeboten reichen. Den Maßstab setzt hier
immer die freiwillige Teilnahme, gepaart mit einer altersangemessenen und
bedarfsorientierten Gestaltung. Angebote der Sexuellen Bildung wirken dabei
immer auch präventiv gegenüber verschiedenen Formen von Gewalt und
Grenzverletzungen.
Die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Hessen[2] sind sexualpädagogisch inhaltlich breit aufgestellt.
Jedoch beschränkt sich der Schulunterricht oftmals auf sexuell übertragbare
Krankheiten oder die Vermeidung von Schwangerschaften. Die Annahmen, die hier
reproduziert werden, sind oft geschlechterbinär und heteronormativ. Diese wirken
diskriminierend gegenüber allen anderen Geschlechtern und Begehrensformen. Neben
der Frage der Fortpflanzung werden Fragen nach Lust, Beziehungsgestaltung und
Identität selten thematisiert.[3] Auf der Suche nach Antworten, begeben sich
Jugendliche hierzu eher ins Internet. Die Herausforderung ist, unter den vielen
Accounts und Angeboten die seriösen zu finden. Die Evangelische Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen im Raum der EJiR stellt hier als außerschulischer
Bildungsträger eine wichtige Ergänzung für die Entwicklung junger Menschen in
sexualitätsbezogenen, sozialförderlichen Themen dar.
Aus einem Antrag zur Sonderförderung von Projekten der Sexuellen Bildung für die
Evangelische Jugend in NRW 2024: „Bei den Jugendlichen haben wir die
Problematik, dass eine große Unwissenheit beim Thema Pubertät, Sex und
Selbstbestimmung vorhanden ist. Hass gegenüber der LGBTIQA* Community ist
vorhanden und bildet sich tatsächlich aus Unwissenheit. Sie haben Fragen, die
sie nicht beantwortet bekommen. Hier fließen Unwissenheit und Unsicherheit
zusammen und ergeben keinen positiven Effekt. An dieser Stelle wollen wir
anknüpfen und mit ihnen ins Gespräch gehen.“
Daher brauchen Kinder und Jugendliche gut ausgebildete und vor allem
ansprechbare Fachkräfte und Ehrenamtliche, die ihnen mit Offenheit und
Professionalität in Bezug auf sexualitätsbezogene Themen[4] begegnen. Sexuelle
Bildung ist anzuerkennender Teil unserer Evangelischen Arbeit mit jungen
Menschen. Unsere außerschulische Arbeit bietet hier viele Chancen, um spontan
situativ bis projektmethodisch zu arbeiten.
Wir schließen uns dem Verständnis von Sexueller Bildung nach dem Konzept des
Handlungsfelds ‚Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW‘ der AEJ
NRW[5] und der ELAGOT NRW[6] an.[7] Dieses begreift Sexuelle Bildung als einen
lebenslangen Prozess der Selbstaneignung von Wissen und Kompetenzen im sexuellen
Bereich durch jeden einzelnen Menschen. Dieser Prozess kann von Seiten der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen pädagogisch begleitet werden.[8] Die
Selbstformung der sexuellen Identität einer Person wird durch lernförderliche
Impulse unterstützt. Sexuelle Bildung geht über präventiv wirkendes Wissen und
Handlungssicherheit hinaus. Ziel ist hier die individuell befriedigende und
sozial verträgliche Entfaltung auf allen Persönlichkeitsebenen, in allen
Lebensaltern.[9]
Auch das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKiR (KGSsG[10])
vom 15. Januar 2020 begründet Sexuelle Bildung in der Evangelischen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen[11].
Es geht dabei um die gesellschaftskritische Auseinandersetzung mit Sexueller
Selbstbestimmung, Normen und Machtverhältnissen.[12]
Vielfalt Lieben! – Theologische Überlegungen
Als Evangelischer Jugendverband fragen wir uns: Wie können wir unsere Haltung
hierzu auch theologisch begründen?
Unser Anspruch als EJiR ist es, mit der Bibel als Leitbild unseres
Jugendverbandes reflektiert umzugehen. Es gilt, mit Hilfe von Theolog*innen,
einzelne Texte sozialgeschichtlich einzuordnen. Im Rahmen der kritisch
reflektierten Auseinandersetzung interessieren uns besonders Hierarchie- und
Machtgefüge, die Stellung von Frauen, die Sicht auf vielfältige sexuelle
Orientierungen und Identitäten und die Vielfalt an Beziehungsformen.
Wir interpretieren biblische Darstellungen bzw. Berichte über Gewalt und
diskriminierendes Verhalten kritisch in ihrem historischen Kontext und stehen
für eine Wirklichkeit, in der Gewalt und Diskriminierung nicht geduldet werden.
Schließlich beschäftigt uns auch, aus welchen Texten wir stärkende Worte ziehen,
die uns die Liebe Gottes näherbringen.
Im Zentrum unseres Glaubens steht einerseits das Doppelgebot der Liebe – Die
Liebe als Christ*in zu Gott und die Liebe zu den Nächsten als auch zu sich
selbst[13] - und andererseits Gottes bedingungslose Liebe gegenüber allen
Menschen. Hieraus können wir ableiten, dass wir unsere Körper und unsere
Sexualität sowie unsere Mit- und Beziehungsmenschen als Geschenke eines uns
liebenden Gottes annehmen dürfen. Wir dürfen uns auch sexuell entfalten, wenn
wir dadurch keinem anderen von Gott geliebten Wesen schaden.[14] Wir möchten
andere Menschen, beispielsweise auch unsere Teilnehmenden, hierzu ermutigen und
sie darin fördern. Wir begreifen dies als Teil von gelebter Nächstenliebe. Als
Teil von Selbst- und Nächstenliebe sind auch der Respekt vor Grenzen, das
Einholen von Konsens und der Einsatz für Selbstbestimmung zu verstehen.
Sexualität geht über das Körperliche hinaus. Es geht um die Möglichkeit einer
Kommunikation auf Augenhöhe, in der gehört und zugehört wird und Verletzlichkeit
zugelassen werden kann.
So können wir uns in der Nachfolge Jesu an der Heilung des Bartimäus
orientieren. Jesus nimmt hier sein Gegenüber ernst und handelt im Konsens mit
ihm. Denn er fragt Bartimäus, bevor er ihn heilt.[15] Konsens bedeutet, dass
eine Handlung nur stattfindet, wenn alle Beteiligten ihr selbstbestimmt
zustimmen und sich auch so äußern. Konsens setzt machtfreie Beziehungen voraus.
Das Verständnis des Doppelgebotes der Liebe steht für uns als Jugendverband ganz
oben. Daher gilt es sexuelles und romantisches, selbstbestimmtes und
einvernehmliches Begehren anderer Menschen nicht zu verurteilen, sondern diese
zu respektieren. Auch wenn sie klar vom eigenen persönlichen L-i-
ebensentwurf[16] abweichen, sind andere nicht falsch oder sündhaft. Wir dürfen
Menschen aufgrund dessen nicht ausschließen und diskriminieren, sondern sollten
ihnen offenherzig begegnen. Das ist es, was wir unseren Kindern und Jugendlichen
seitens der EJiR mitgeben möchten.
Die kritische Betrachtung und Verurteilung von L-i-ebensgestaltungen, die nicht
cis-geschlechtlichen/heterosexuell/monogam sind, durch einzelne Personen oder
Einrichtungen bis hin zu ganzen Leitungsgremien, nimmt immer noch betroffenen
Menschen den Raum zu eigener Selbstbestimmung. Wir sehen das als eine
Ungerechtigkeit an. Wir wollen uns als EJiR von instrumentalisierten Auslegungen
der Bibel und Kirche zugunsten einer eigenen menschenabwertenden Sexualmoral
distanzieren.
Die Förderung und Achtung der sexuellen und romantischen Selbstbestimmung[17]
sowie der Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit gehören deshalb zu unseren
Zielen als Jugendverband.
Wir bekräftigen das christliche Doppelgebot der Liebe Gottes sowie die im Grund-
und Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz[18] verankerten ethischen Maßstäbe und
Richtlinien, die auch sonst im Zusammenleben von Menschen gelten: Achte deine
und die Würde Anderer.
Vielfalt Lieben! – Konkret heißt das:
Wir als Evangelische Jugend im Rheinland (EJiR) engagieren uns für die Liebe der
Menschen untereinander und gegen jede Form der Diskriminierung und Herabsetzung.
Wir folgen damit dem Evangelium Jesu Christi, der von Liebe und Frieden
gepredigt hat. Alle sollen sich in der EJiR willkommen, respektiert und
wertgeschätzt fühlen. Das wünschen wir uns für die gesamte Evangelische Kirche
im Rheinland (EKiR). Wir möchten dazu beitragen, dass Kirche und Gesellschaft
Orte sind, in denen die Vielfalt sexueller Lebenswelten und Beziehungsformen
anerkannt und unterstützt wird. Auch mit Rückbezug auf das 2022 beschlossene
Positionspapier „Wir wollen Safer Space werden“[19] bedeutet dies für die EJiR:
- Jede*r hat das Recht auf sexuelle und romantische Selbstbestimmung
!*, basierend auf Einvernehmlichkeit! Wir
sehen Sexualität als gute Gabe Gottes und deshalb nicht als sündhaft oder
unmoralisch an. Wir stellen uns gegen Diskriminierung, Beschämung und
Tabuisierung, z.B. von Kinks, Fetischen oder Sex ohne Liebe. Wir setzen
uns für den Respekt gegenüber vielfältigen sexuellen Orientierungen,
Identitäten, Beziehungsformen und Sinnhaftigkeiten von gelebter
Sexualität[20] ein.
- Jede Beziehung, die auf Einvernehmlichkeit beruht und förderlich für die
Beteiligten ist, ist für die beteiligten Personen selbst, aus Sicht der
EJiR, gesellschaftlich und auch vor Gott wertvoll, wichtig und deshalb zu
respektieren. Die Dauer, Anzahl der Beteiligten oder die Geschlechter sind
dafür nicht relevant.
- Sexuelle Bildung ist ein grundsätzlicher Bestandteil der Arbeit für, mit
und von Kindern und Jugendlichen. Die EJiR befürwortet und unterstützt das
dargelegte Verständnis von Sexueller Bildung und deren Einrichtungen in
unserer Verbandsarbeit sowie unserer Vertretung nach außen.
Daraus ergeben sich für die Evangelische Jugend im Rheinland
folgende Forderungen:
- Wir freuen uns über die Offenheit und die bereits bestehende Einbringung
Sexueller Bildung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EJiR.
Wir fordern die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in der EKiR dazu auf,
diese weiter auszubauen und beruflich sowie ehrenamtlich Mitarbeitende in
diesem Bereich fortzubilden.
- Wir fordern die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in der EKiR dazu auf,
ihre Schutzkonzepte mit einem partizipativ erarbeiteten,
sexualpädagogischen Konzept unter Berücksichtigung der in dem Papier
„Vielfalt Lieben“ ausgedrückten Haltung der EJiR zu bekräftigen, wo dies
noch nicht geschehen ist, und sie in die Umsetzung zu bringen.
- Wir nehmen eine Offenheit der EKiR bezüglich sexualitätsbezogener Themen
sowie eine Unterstützung der LGBTQIA+ Community wahr und begrüßen diese. -
Wir möchten daher darum bitten, dass die EKiR bei der Weiterarbeit mit der
2025 beschlossenen Standortbestimmung zur vielfalts- und gendersensiblen
Kirche das Papier "Vielfalt Lieben" mit berücksichtigt und auf ihrer
themenbezogenen Seite queer.ekir.de darstellt.
- Die EKiR vereint eine große Vielfalt an Identitäten und ihren L-i-
ebensentwürfen. Marginalisierte Gruppen verdienen noch mehr Sichtbarkeit
und Diversitätssensibilität strukturell über einzelne Events im Gemeinde-
und Verbandsleben hinaus. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen
Vorbilder in Form von gelebter vielfaltsliebender Gemeinde- und
Verbandsarbeit. Sie müssen selbst in ihrer Gemeinde, in ihrem Verband
erleben, dass alle Menschen unter dem Segen Gottes stehen. Wir fordern die
Kirchenleitung der EKiR und die Träger in ihr dazu auf, gelebte
Diversitätssensibilität weiter zu fördern, kirchenrechtlich auszubauen und
in den eigenen Strukturen, unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen sowie in
ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren.
- Noch immer wird Menschen mit vielfältigen L-i-ebensformen, die sich
außerhalb von Cisgeschlechtlichkeit, Heterosexualität und Monogamie
bewegen, der Zuspruch des Segens Gottes vielerorts verweigert. Hier
fordern wir einen Hürdenabbau und eine persönliche Auseinandersetzung von
Pfarrpersonen mit der eigenen Einstellung zum Thema Diversität. Raum dazu
muss geschaffen werden. Seitens der EKiR fordern wir eine klare
Positionierung zu und Distanzierung von diskriminierendem Verhalten in
Form der Verweigerung des Zuspruchs von göttlichem Segen. Die EKiR möge
stärker für die Möglichkeit werben, vielfältige Menschen mit vielfältigen
L-i-ebensformen zu segnen, z. B. gleichgeschlechtliche und/oder nicht
monogame Partner*innenschaften.
- Kinder und Jugendliche brauchen neben Schule unsere Evangelische
Bildungsarbeit als Ergänzung zu ihrer Entwicklung hin zu selbstbestimmten,
konsensbewussten, sexualitätsoffenen Menschen. Für die AEJ NRW und ELAGOT
NRW konnte das Handlungsfeld „Sexuelle Bildung“ 2022 zunächst als
Projektstelle und 2024 verstetigt mit Mitteln aus dem MKJFGFI[21] in den
Ämtern für Jugendarbeit der EKvW und der EKiR eingerichtet werden. Wir
fordern die EKiR und EJiR deshalb dazu auf, sich auch gegenüber den
Rheinlandpfälzischen, Saarländischen und Hessischen Landesregierungen und
Landeskirchen für die Einrichtung solcher Stellen einzusetzen.
- Wir fordern die EKiR und EJiR dazu auf gegenüber den Landesregierungen
unserer Landeskirche auf die Defizite in der Umsetzung der Rahmenlehrpläne
zur Sexualerziehung in Schulen aufmerksam zu machen und für die Bedeutung
unserer Evangelischen sexualpädagogischen Arbeit einzustehen. Hierbei
könnte das für den Raum NRW zuständige Handlungsfeld „Sexuelle Bildung für
die Evangelische Jugend in NRW“ Gespräche unterstützend begleiten.
- Wir fordern alle Ausbildungsstätten in Trägerschaft der EKiR dazu auf,
Sexuelle Bildung als Querschnittsthema zu begreifen, welches für all ihre
theologischen, sozial-, bildungs- und erziehungswissenschaftlichen
Studiengängen relevant ist. Alle Menschen, die innerhalb der EKiR einen
Beruf in diesen Bereichen ausüben, müssen in ihrer Ausbildung Raum dafür
bekommen, sich mit Themen von Diversität und sexueller Bildung
auseinanderzusetzen und sich dazu ein Grundwissen aneignen. Wir sehen dies
als wichtigen Faktor, damit Kirche struktureller Diskriminierung
entgegenwirken kann und intersektional diversitätssensibel wird. Wir
stehen auch hier mit der EJiR und im Raum NRW zusätzlich mit dem
Handlungsfeld „Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW“ für
Gespräche zur Verfügung.
- Wir begrüßen die bisherige Förderung der Sexuellen Bildung durch die AEJ
NRW und ELAGOT NRW, sowie die bisherigen Positionierungen der
jugendpolitischen Selbstvertretungen in AEJ, den Landesjugendringen und
der EJiR. Wir vertreten diesen Weg ausdrücklich und fordern dazu auf, hier
auch zukünftig weitere Entwicklungen voranzutreiben und finanzielle
Ressourcen bereit zu stellen.
Anhang:
Weiterführende sexualpädagogische Hinweise:
- Konzept Handlungsfeld ‚Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in
NRW‘ (2022). URL: https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/03/Konzept-Sexuelle-Bildung.pdf
- Orientierungshilfe „Schluss mit den Mythen – Die Sexualität fährt mit“
(2024), Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW, AEJ NRW,
ELAGOT NRW. URL: https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/09/Orientierungshilfe_Schluss-mit-den-Mythen_Teil-
12_komplett_Sexuelle-Bildung-Evangelische-Jugend-NRW.pdf
Literaturverzeichnis (Geordnet nach Textverlauf):
- Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW, Ev
Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof e.V., Amt für Jugendarbeit EKvW,
Prof’in Dr. jur. Julia Zinsmeister (2024). Schluss mit den Mythen! –
(Rechtliche) Grundlagen zur Sexuellen Bildung in der Offenen und
verbandlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen URL:
https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/09/Orientierungshilfe_Schluss-mit-den-Mythen_Teil-
12_komplett_Sexuelle-Bildung-Evangelische-Jugend-NRW.pdf
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen NRW, 2. Aufl. (2011). URL:
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen Rheinland-Pfalz, (2009). URL:
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen Saarland, (2013). URL:
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen Hessen, (2010). URL:
- BZgA. (2015). Jugendsexualität – Repräsentative Wiederholungsbefragung,
Die Perspektive der 14- bis 25-Jährigen
- Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW (2022): Sexuelle
Bildung in den Strukturen der AEJ NRW und ELAGOT NRW – Konzeption – URL:
https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/03/Konzept-Sexuelle-Bildung.pdf
- Voß, H.-J. (2023). Einführung in die Sexualpädagogik und Sexuelle Bildung.
Stuttgart: W. Kohlhammer Verlag
- Schmidt, R.-B., & Sielert, U. (2013). Handbuch Sexualpädagogik und
Sexuelle Bildung. Weinheim: Beltz Juventa Verlag.
- Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor
sexualisierter Gewalt (2020). URL:
- Evangelische Kirche im Rheinland (2021). Sexualpädagogik im Blick –
Arbeitshilfe zur Erstellung von Sexualpädagogischen Konzepten in der
Evangelischen Kirche im Rheinland. URL:
https://mediencenter.ekir.de/A/Medienpool/92476?encoding=UTF-8
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 18. Auflage (2024). AGG –
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. URL:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikat-
ionen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland (2022). Wir wollen
Safer Space werden. URL: https://ejir.de/wp-
content/themes/ejir/pdfs/B4_Wir_wollen_Safer_Space_werden.pdf
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. URL https://www.mkjfgfi.nrw/.
[1] Vgl. Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW, Ev.
Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof e.V., Amt für Jugendarbeit EKvW, Prof’in Dr.
jur. Julia Zinsmeister TH Köln, „Schluss mit den Mythen! – (Rechtliche)
Grundlagen zur Sexuellen Bildung in der Offenen und verbandlichen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen“
[2] Links zu den einzelnen Richtlinien – Siehe Literaturverzeichnis
[3] Vgl. BZgA 2015, „Jugendsexualität – Repräsentative Wiederholungsbefragung“
[4] Sexualität, Beziehungsformen, Körper, Menstruation, Geschlechterrollen,
sexuelle Orientierung und Identität, Schutz vor sexuell übertragbaren
Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften, Familienkonstellationen, Medien,
sexualisierte Gewalt, Konsens tbc.
[5] Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in NRW, https://www.aej-nrw.de/
[6] Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW,
https://www.elagot-nrw.de/
[7]https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/03/Konzept-Sexuelle-Bildung.pdf
[8] Vgl. Heinz-Jürgen Voß, „Einführung in die Sexualpädagogik und Sexuelle
Bildung“, S. 35
[9] Vgl. Renate-Berenike Schmidt, Uwe Sielert, „Handbuch Sexualpädagogik und
Sexuelle Bildung“, S. 41 sowie
Konzept des Handlungsfeldes Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW
[10] Verlinkung KGSsG – siehe Literaturverzeichnis
[11] Vgl. KGSsG, §6
[12] Vgl. KGSsG, §2
[13] Markusevangelium 12,29-31.
[14] Vgl. Diller, Sexualpädagogik im Blick – Arbeitshilfe zur Erstellung von
Sexualpädagogischen Konzepten in der EKiR, S. 6.
[15] Vgl. Markus-Evangelium Kapitel 10 – Heilung eines Blinden
[16] Gemeint ist die Vorstellung des Lebens mit all seinen Möglichkeiten zur
Gestaltung platonischer sowie romantischer Beziehungsformen.
[17] Sexuelle Selbstbestimmung meint die freie, selbstbestimmte Wahl von
körperlichen Sexualkontakten. Romantische Selbstbestimmung meint die freie,
selbstbestimmte Wahl des/der Beziehungsmenschen.
[18] Verlinkung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Siehe Literaturverzeichnis
[19] Verlinkung „Wir wollen Safer Space werden“ – Siehe
Literaturverzeichnis[*]Einvernehmlichkeit beruht auf Achtung des Kinder- und
Jugendschutzes und reflektierten Machtverhältnissen
[20] Heinz-Jürgen Voß, „Einführung in die Sexualpädagogik“: Sexualität ist
vielschichtig. Sie umfasst emotionale, psychosoziale und biologische
Dimensionen. Darüber hinaus kommen ihr identitätsstiftende und
persönlichkeitsbildende Funktionen zu: Intimität, Kommunikation, Lustempfinden,
Zärtlichkeit, Geborgenheit, Fortpflanzung, Befriedigung.
[21] Verlinkung Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen – Siehe Literaturverzeichnis
Von Zeile 147 bis 148:
- Jede*r hat das Recht auf sexuelle und romantische Selbstbestimmung
!*, basierend auf Einvernehmlichkeit! Wir sehen Sexualität als gute Gabe Gottes und deshalb nicht als sündhaft oder
Antrag
Die Delegiertenkonferenz der EJiR (DK) möge das Papier „Vielfalt Lieben“
beschließen und in allen jugendpolitischen und jugendarbeitsbezogenen Gremien,
in denen Menschen für die EJiR mitwirken, darauf aufmerksam machen. Außerdem
wird der Vorstand beauftragt, die in den Forderungen des Papiers angesprochenen
Stellen gesondert zu informieren und Ihnen die jeweils an sie gerichteten
Forderungen vorzutragen.
Vielfalt Lieben! – Sexuelle Bildung aus Sicht des
Jugendverbandes EJiR
Ein elementarer Handlungsauftrag für die Evangelische Jugendarbeit ergibt sich
aus
SGB VIII §1 Abs. 1: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner
Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Ein wesentlicher Bestandteil der
Persönlichkeit ergibt sich aus der eigenen sexuellen Identität. Diese zu finden
und verantwortlich zu gestalten, gilt es auf dem Weg zum Erwachsensein zu
meistern. Auch die Aneignung einer gemeinschaftsfähigen Sexualmoral geht damit
einher.[1]
Die letzte sexualethische Positionierung der Evangelischen Kirche in Deutschland
stammt aus dem Jahr 1971 und kann Jugendlichen und Fachkräften heute kaum noch
eine zeitgemäße Orientierung bieten. Wollen wir als Evangelischer Jugendverband
Sexualität nicht länger stereotypisieren und stigmatisieren, sondern
Diskriminierung abbauen und Menschen stärken, ist es an der Zeit, eine aktuelle
Position zu geschlechtlicher Vielfalt, vielfältigen Begehrens- und
Beziehungsformen anzubieten.
Seit vielen Jahren setzt sich die Evangelische Jugend in Veranstaltungen mit den
Themen Vielfalt, Sexualität und Geschlecht auseinander, um Selbstbestimmung und
Anerkennung zu fördern. Sexualität ist ein wichtiger und natürlicher Bestandteil
des menschlichen Lebens. Sexuelle Bildung, gerade auch in der verbandlichen und
Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, kann dazu beitragen, junge Menschen
in einem konsensuellen, verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit
Sexualität zu bestärken. Hier bieten sich je nach Arbeitsbereich vielfältige
Gestaltungsformen an. Diese können von informellen Gesprächen über ad-hoc
Aktionen hin zu explizit geplanten Angeboten reichen. Den Maßstab setzt hier
immer die freiwillige Teilnahme, gepaart mit einer altersangemessenen und
bedarfsorientierten Gestaltung. Angebote der Sexuellen Bildung wirken dabei
immer auch präventiv gegenüber verschiedenen Formen von Gewalt und
Grenzverletzungen.
Die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Hessen[2] sind sexualpädagogisch inhaltlich breit aufgestellt.
Jedoch beschränkt sich der Schulunterricht oftmals auf sexuell übertragbare
Krankheiten oder die Vermeidung von Schwangerschaften. Die Annahmen, die hier
reproduziert werden, sind oft geschlechterbinär und heteronormativ. Diese wirken
diskriminierend gegenüber allen anderen Geschlechtern und Begehrensformen. Neben
der Frage der Fortpflanzung werden Fragen nach Lust, Beziehungsgestaltung und
Identität selten thematisiert.[3] Auf der Suche nach Antworten, begeben sich
Jugendliche hierzu eher ins Internet. Die Herausforderung ist, unter den vielen
Accounts und Angeboten die seriösen zu finden. Die Evangelische Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen im Raum der EJiR stellt hier als außerschulischer
Bildungsträger eine wichtige Ergänzung für die Entwicklung junger Menschen in
sexualitätsbezogenen, sozialförderlichen Themen dar.
Aus einem Antrag zur Sonderförderung von Projekten der Sexuellen Bildung für die
Evangelische Jugend in NRW 2024: „Bei den Jugendlichen haben wir die
Problematik, dass eine große Unwissenheit beim Thema Pubertät, Sex und
Selbstbestimmung vorhanden ist. Hass gegenüber der LGBTIQA* Community ist
vorhanden und bildet sich tatsächlich aus Unwissenheit. Sie haben Fragen, die
sie nicht beantwortet bekommen. Hier fließen Unwissenheit und Unsicherheit
zusammen und ergeben keinen positiven Effekt. An dieser Stelle wollen wir
anknüpfen und mit ihnen ins Gespräch gehen.“
Daher brauchen Kinder und Jugendliche gut ausgebildete und vor allem
ansprechbare Fachkräfte und Ehrenamtliche, die ihnen mit Offenheit und
Professionalität in Bezug auf sexualitätsbezogene Themen[4] begegnen. Sexuelle
Bildung ist anzuerkennender Teil unserer Evangelischen Arbeit mit jungen
Menschen. Unsere außerschulische Arbeit bietet hier viele Chancen, um spontan
situativ bis projektmethodisch zu arbeiten.
Wir schließen uns dem Verständnis von Sexueller Bildung nach dem Konzept des
Handlungsfelds ‚Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW‘ der AEJ
NRW[5] und der ELAGOT NRW[6] an.[7] Dieses begreift Sexuelle Bildung als einen
lebenslangen Prozess der Selbstaneignung von Wissen und Kompetenzen im sexuellen
Bereich durch jeden einzelnen Menschen. Dieser Prozess kann von Seiten der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen pädagogisch begleitet werden.[8] Die
Selbstformung der sexuellen Identität einer Person wird durch lernförderliche
Impulse unterstützt. Sexuelle Bildung geht über präventiv wirkendes Wissen und
Handlungssicherheit hinaus. Ziel ist hier die individuell befriedigende und
sozial verträgliche Entfaltung auf allen Persönlichkeitsebenen, in allen
Lebensaltern.[9]
Auch das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKiR (KGSsG[10])
vom 15. Januar 2020 begründet Sexuelle Bildung in der Evangelischen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen[11].
Es geht dabei um die gesellschaftskritische Auseinandersetzung mit Sexueller
Selbstbestimmung, Normen und Machtverhältnissen.[12]
Vielfalt Lieben! – Theologische Überlegungen
Als Evangelischer Jugendverband fragen wir uns: Wie können wir unsere Haltung
hierzu auch theologisch begründen?
Unser Anspruch als EJiR ist es, mit der Bibel als Leitbild unseres
Jugendverbandes reflektiert umzugehen. Es gilt, mit Hilfe von Theolog*innen,
einzelne Texte sozialgeschichtlich einzuordnen. Im Rahmen der kritisch
reflektierten Auseinandersetzung interessieren uns besonders Hierarchie- und
Machtgefüge, die Stellung von Frauen, die Sicht auf vielfältige sexuelle
Orientierungen und Identitäten und die Vielfalt an Beziehungsformen.
Wir interpretieren biblische Darstellungen bzw. Berichte über Gewalt und
diskriminierendes Verhalten kritisch in ihrem historischen Kontext und stehen
für eine Wirklichkeit, in der Gewalt und Diskriminierung nicht geduldet werden.
Schließlich beschäftigt uns auch, aus welchen Texten wir stärkende Worte ziehen,
die uns die Liebe Gottes näherbringen.
Im Zentrum unseres Glaubens steht einerseits das Doppelgebot der Liebe – Die
Liebe als Christ*in zu Gott und die Liebe zu den Nächsten als auch zu sich
selbst[13] - und andererseits Gottes bedingungslose Liebe gegenüber allen
Menschen. Hieraus können wir ableiten, dass wir unsere Körper und unsere
Sexualität sowie unsere Mit- und Beziehungsmenschen als Geschenke eines uns
liebenden Gottes annehmen dürfen. Wir dürfen uns auch sexuell entfalten, wenn
wir dadurch keinem anderen von Gott geliebten Wesen schaden.[14] Wir möchten
andere Menschen, beispielsweise auch unsere Teilnehmenden, hierzu ermutigen und
sie darin fördern. Wir begreifen dies als Teil von gelebter Nächstenliebe. Als
Teil von Selbst- und Nächstenliebe sind auch der Respekt vor Grenzen, das
Einholen von Konsens und der Einsatz für Selbstbestimmung zu verstehen.
Sexualität geht über das Körperliche hinaus. Es geht um die Möglichkeit einer
Kommunikation auf Augenhöhe, in der gehört und zugehört wird und Verletzlichkeit
zugelassen werden kann.
So können wir uns in der Nachfolge Jesu an der Heilung des Bartimäus
orientieren. Jesus nimmt hier sein Gegenüber ernst und handelt im Konsens mit
ihm. Denn er fragt Bartimäus, bevor er ihn heilt.[15] Konsens bedeutet, dass
eine Handlung nur stattfindet, wenn alle Beteiligten ihr selbstbestimmt
zustimmen und sich auch so äußern. Konsens setzt machtfreie Beziehungen voraus.
Das Verständnis des Doppelgebotes der Liebe steht für uns als Jugendverband ganz
oben. Daher gilt es sexuelles und romantisches, selbstbestimmtes und
einvernehmliches Begehren anderer Menschen nicht zu verurteilen, sondern diese
zu respektieren. Auch wenn sie klar vom eigenen persönlichen L-i-
ebensentwurf[16] abweichen, sind andere nicht falsch oder sündhaft. Wir dürfen
Menschen aufgrund dessen nicht ausschließen und diskriminieren, sondern sollten
ihnen offenherzig begegnen. Das ist es, was wir unseren Kindern und Jugendlichen
seitens der EJiR mitgeben möchten.
Die kritische Betrachtung und Verurteilung von L-i-ebensgestaltungen, die nicht
cis-geschlechtlichen/heterosexuell/monogam sind, durch einzelne Personen oder
Einrichtungen bis hin zu ganzen Leitungsgremien, nimmt immer noch betroffenen
Menschen den Raum zu eigener Selbstbestimmung. Wir sehen das als eine
Ungerechtigkeit an. Wir wollen uns als EJiR von instrumentalisierten Auslegungen
der Bibel und Kirche zugunsten einer eigenen menschenabwertenden Sexualmoral
distanzieren.
Die Förderung und Achtung der sexuellen und romantischen Selbstbestimmung[17]
sowie der Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit gehören deshalb zu unseren
Zielen als Jugendverband.
Wir bekräftigen das christliche Doppelgebot der Liebe Gottes sowie die im Grund-
und Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz[18] verankerten ethischen Maßstäbe und
Richtlinien, die auch sonst im Zusammenleben von Menschen gelten: Achte deine
und die Würde Anderer.
Vielfalt Lieben! – Konkret heißt das:
Wir als Evangelische Jugend im Rheinland (EJiR) engagieren uns für die Liebe der
Menschen untereinander und gegen jede Form der Diskriminierung und Herabsetzung.
Wir folgen damit dem Evangelium Jesu Christi, der von Liebe und Frieden
gepredigt hat. Alle sollen sich in der EJiR willkommen, respektiert und
wertgeschätzt fühlen. Das wünschen wir uns für die gesamte Evangelische Kirche
im Rheinland (EKiR). Wir möchten dazu beitragen, dass Kirche und Gesellschaft
Orte sind, in denen die Vielfalt sexueller Lebenswelten und Beziehungsformen
anerkannt und unterstützt wird. Auch mit Rückbezug auf das 2022 beschlossene
Positionspapier „Wir wollen Safer Space werden“[19] bedeutet dies für die EJiR:
- Jede*r hat das Recht auf sexuelle und romantische Selbstbestimmung
!*, basierend auf Einvernehmlichkeit! Wir
sehen Sexualität als gute Gabe Gottes und deshalb nicht als sündhaft oder
unmoralisch an. Wir stellen uns gegen Diskriminierung, Beschämung und
Tabuisierung, z.B. von Kinks, Fetischen oder Sex ohne Liebe. Wir setzen
uns für den Respekt gegenüber vielfältigen sexuellen Orientierungen,
Identitäten, Beziehungsformen und Sinnhaftigkeiten von gelebter
Sexualität[20] ein.
- Jede Beziehung, die auf Einvernehmlichkeit beruht und förderlich für die
Beteiligten ist, ist für die beteiligten Personen selbst, aus Sicht der
EJiR, gesellschaftlich und auch vor Gott wertvoll, wichtig und deshalb zu
respektieren. Die Dauer, Anzahl der Beteiligten oder die Geschlechter sind
dafür nicht relevant.
- Sexuelle Bildung ist ein grundsätzlicher Bestandteil der Arbeit für, mit
und von Kindern und Jugendlichen. Die EJiR befürwortet und unterstützt das
dargelegte Verständnis von Sexueller Bildung und deren Einrichtungen in
unserer Verbandsarbeit sowie unserer Vertretung nach außen.
Daraus ergeben sich für die Evangelische Jugend im Rheinland
folgende Forderungen:
- Wir freuen uns über die Offenheit und die bereits bestehende Einbringung
Sexueller Bildung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EJiR.
Wir fordern die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in der EKiR dazu auf,
diese weiter auszubauen und beruflich sowie ehrenamtlich Mitarbeitende in
diesem Bereich fortzubilden.
- Wir fordern die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in der EKiR dazu auf,
ihre Schutzkonzepte mit einem partizipativ erarbeiteten,
sexualpädagogischen Konzept unter Berücksichtigung der in dem Papier
„Vielfalt Lieben“ ausgedrückten Haltung der EJiR zu bekräftigen, wo dies
noch nicht geschehen ist, und sie in die Umsetzung zu bringen.
- Wir nehmen eine Offenheit der EKiR bezüglich sexualitätsbezogener Themen
sowie eine Unterstützung der LGBTQIA+ Community wahr und begrüßen diese. -
Wir möchten daher darum bitten, dass die EKiR bei der Weiterarbeit mit der
2025 beschlossenen Standortbestimmung zur vielfalts- und gendersensiblen
Kirche das Papier "Vielfalt Lieben" mit berücksichtigt und auf ihrer
themenbezogenen Seite queer.ekir.de darstellt.
- Die EKiR vereint eine große Vielfalt an Identitäten und ihren L-i-
ebensentwürfen. Marginalisierte Gruppen verdienen noch mehr Sichtbarkeit
und Diversitätssensibilität strukturell über einzelne Events im Gemeinde-
und Verbandsleben hinaus. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen
Vorbilder in Form von gelebter vielfaltsliebender Gemeinde- und
Verbandsarbeit. Sie müssen selbst in ihrer Gemeinde, in ihrem Verband
erleben, dass alle Menschen unter dem Segen Gottes stehen. Wir fordern die
Kirchenleitung der EKiR und die Träger in ihr dazu auf, gelebte
Diversitätssensibilität weiter zu fördern, kirchenrechtlich auszubauen und
in den eigenen Strukturen, unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen sowie in
ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren.
- Noch immer wird Menschen mit vielfältigen L-i-ebensformen, die sich
außerhalb von Cisgeschlechtlichkeit, Heterosexualität und Monogamie
bewegen, der Zuspruch des Segens Gottes vielerorts verweigert. Hier
fordern wir einen Hürdenabbau und eine persönliche Auseinandersetzung von
Pfarrpersonen mit der eigenen Einstellung zum Thema Diversität. Raum dazu
muss geschaffen werden. Seitens der EKiR fordern wir eine klare
Positionierung zu und Distanzierung von diskriminierendem Verhalten in
Form der Verweigerung des Zuspruchs von göttlichem Segen. Die EKiR möge
stärker für die Möglichkeit werben, vielfältige Menschen mit vielfältigen
L-i-ebensformen zu segnen, z. B. gleichgeschlechtliche und/oder nicht
monogame Partner*innenschaften.
- Kinder und Jugendliche brauchen neben Schule unsere Evangelische
Bildungsarbeit als Ergänzung zu ihrer Entwicklung hin zu selbstbestimmten,
konsensbewussten, sexualitätsoffenen Menschen. Für die AEJ NRW und ELAGOT
NRW konnte das Handlungsfeld „Sexuelle Bildung“ 2022 zunächst als
Projektstelle und 2024 verstetigt mit Mitteln aus dem MKJFGFI[21] in den
Ämtern für Jugendarbeit der EKvW und der EKiR eingerichtet werden. Wir
fordern die EKiR und EJiR deshalb dazu auf, sich auch gegenüber den
Rheinlandpfälzischen, Saarländischen und Hessischen Landesregierungen und
Landeskirchen für die Einrichtung solcher Stellen einzusetzen.
- Wir fordern die EKiR und EJiR dazu auf gegenüber den Landesregierungen
unserer Landeskirche auf die Defizite in der Umsetzung der Rahmenlehrpläne
zur Sexualerziehung in Schulen aufmerksam zu machen und für die Bedeutung
unserer Evangelischen sexualpädagogischen Arbeit einzustehen. Hierbei
könnte das für den Raum NRW zuständige Handlungsfeld „Sexuelle Bildung für
die Evangelische Jugend in NRW“ Gespräche unterstützend begleiten.
- Wir fordern alle Ausbildungsstätten in Trägerschaft der EKiR dazu auf,
Sexuelle Bildung als Querschnittsthema zu begreifen, welches für all ihre
theologischen, sozial-, bildungs- und erziehungswissenschaftlichen
Studiengängen relevant ist. Alle Menschen, die innerhalb der EKiR einen
Beruf in diesen Bereichen ausüben, müssen in ihrer Ausbildung Raum dafür
bekommen, sich mit Themen von Diversität und sexueller Bildung
auseinanderzusetzen und sich dazu ein Grundwissen aneignen. Wir sehen dies
als wichtigen Faktor, damit Kirche struktureller Diskriminierung
entgegenwirken kann und intersektional diversitätssensibel wird. Wir
stehen auch hier mit der EJiR und im Raum NRW zusätzlich mit dem
Handlungsfeld „Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW“ für
Gespräche zur Verfügung.
- Wir begrüßen die bisherige Förderung der Sexuellen Bildung durch die AEJ
NRW und ELAGOT NRW, sowie die bisherigen Positionierungen der
jugendpolitischen Selbstvertretungen in AEJ, den Landesjugendringen und
der EJiR. Wir vertreten diesen Weg ausdrücklich und fordern dazu auf, hier
auch zukünftig weitere Entwicklungen voranzutreiben und finanzielle
Ressourcen bereit zu stellen.
Anhang:
Weiterführende sexualpädagogische Hinweise:
- Konzept Handlungsfeld ‚Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in
NRW‘ (2022). URL: https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/03/Konzept-Sexuelle-Bildung.pdf
- Orientierungshilfe „Schluss mit den Mythen – Die Sexualität fährt mit“
(2024), Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW, AEJ NRW,
ELAGOT NRW. URL: https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/09/Orientierungshilfe_Schluss-mit-den-Mythen_Teil-
12_komplett_Sexuelle-Bildung-Evangelische-Jugend-NRW.pdf
Literaturverzeichnis (Geordnet nach Textverlauf):
- Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW, Ev
Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof e.V., Amt für Jugendarbeit EKvW,
Prof’in Dr. jur. Julia Zinsmeister (2024). Schluss mit den Mythen! –
(Rechtliche) Grundlagen zur Sexuellen Bildung in der Offenen und
verbandlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen URL:
https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/09/Orientierungshilfe_Schluss-mit-den-Mythen_Teil-
12_komplett_Sexuelle-Bildung-Evangelische-Jugend-NRW.pdf
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen NRW, 2. Aufl. (2011). URL:
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen Rheinland-Pfalz, (2009). URL:
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen Saarland, (2013). URL:
- Richtlinien Sexualerziehung in Schulen Hessen, (2010). URL:
- BZgA. (2015). Jugendsexualität – Repräsentative Wiederholungsbefragung,
Die Perspektive der 14- bis 25-Jährigen
- Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW (2022): Sexuelle
Bildung in den Strukturen der AEJ NRW und ELAGOT NRW – Konzeption – URL:
https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/03/Konzept-Sexuelle-Bildung.pdf
- Voß, H.-J. (2023). Einführung in die Sexualpädagogik und Sexuelle Bildung.
Stuttgart: W. Kohlhammer Verlag
- Schmidt, R.-B., & Sielert, U. (2013). Handbuch Sexualpädagogik und
Sexuelle Bildung. Weinheim: Beltz Juventa Verlag.
- Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor
sexualisierter Gewalt (2020). URL:
- Evangelische Kirche im Rheinland (2021). Sexualpädagogik im Blick –
Arbeitshilfe zur Erstellung von Sexualpädagogischen Konzepten in der
Evangelischen Kirche im Rheinland. URL:
https://mediencenter.ekir.de/A/Medienpool/92476?encoding=UTF-8
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 18. Auflage (2024). AGG –
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. URL:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikat-
ionen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland (2022). Wir wollen
Safer Space werden. URL: https://ejir.de/wp-
content/themes/ejir/pdfs/B4_Wir_wollen_Safer_Space_werden.pdf
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. URL https://www.mkjfgfi.nrw/.
[1] Vgl. Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW, Ev.
Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof e.V., Amt für Jugendarbeit EKvW, Prof’in Dr.
jur. Julia Zinsmeister TH Köln, „Schluss mit den Mythen! – (Rechtliche)
Grundlagen zur Sexuellen Bildung in der Offenen und verbandlichen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen“
[2] Links zu den einzelnen Richtlinien – Siehe Literaturverzeichnis
[3] Vgl. BZgA 2015, „Jugendsexualität – Repräsentative Wiederholungsbefragung“
[4] Sexualität, Beziehungsformen, Körper, Menstruation, Geschlechterrollen,
sexuelle Orientierung und Identität, Schutz vor sexuell übertragbaren
Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften, Familienkonstellationen, Medien,
sexualisierte Gewalt, Konsens tbc.
[5] Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in NRW, https://www.aej-nrw.de/
[6] Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW,
https://www.elagot-nrw.de/
[7]https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/wp-
content/uploads/2024/03/Konzept-Sexuelle-Bildung.pdf
[8] Vgl. Heinz-Jürgen Voß, „Einführung in die Sexualpädagogik und Sexuelle
Bildung“, S. 35
[9] Vgl. Renate-Berenike Schmidt, Uwe Sielert, „Handbuch Sexualpädagogik und
Sexuelle Bildung“, S. 41 sowie
Konzept des Handlungsfeldes Sexuelle Bildung für die Evangelische Jugend in NRW
[10] Verlinkung KGSsG – siehe Literaturverzeichnis
[11] Vgl. KGSsG, §6
[12] Vgl. KGSsG, §2
[13] Markusevangelium 12,29-31.
[14] Vgl. Diller, Sexualpädagogik im Blick – Arbeitshilfe zur Erstellung von
Sexualpädagogischen Konzepten in der EKiR, S. 6.
[15] Vgl. Markus-Evangelium Kapitel 10 – Heilung eines Blinden
[16] Gemeint ist die Vorstellung des Lebens mit all seinen Möglichkeiten zur
Gestaltung platonischer sowie romantischer Beziehungsformen.
[17] Sexuelle Selbstbestimmung meint die freie, selbstbestimmte Wahl von
körperlichen Sexualkontakten. Romantische Selbstbestimmung meint die freie,
selbstbestimmte Wahl des/der Beziehungsmenschen.
[18] Verlinkung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Siehe Literaturverzeichnis
[19] Verlinkung „Wir wollen Safer Space werden“ – Siehe
Literaturverzeichnis[*]Einvernehmlichkeit beruht auf Achtung des Kinder- und
Jugendschutzes und reflektierten Machtverhältnissen
[20] Heinz-Jürgen Voß, „Einführung in die Sexualpädagogik“: Sexualität ist
vielschichtig. Sie umfasst emotionale, psychosoziale und biologische
Dimensionen. Darüber hinaus kommen ihr identitätsstiftende und
persönlichkeitsbildende Funktionen zu: Intimität, Kommunikation, Lustempfinden,
Zärtlichkeit, Geborgenheit, Fortpflanzung, Befriedigung.
[21] Verlinkung Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen – Siehe Literaturverzeichnis