| Veranstaltung: | Delegiertenkonferenz der EJiR am 7. und 8. März 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.1.1. Veranstaltungen der EJiR 2028 ff |
| Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 05.02.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 06.02.2026, 11:29 |
A1: Veranstaltungen der EJiR 2028 ff
Antragstext
Die Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland möge beschließen:
Die EJiR setzt die Umsetzung ihres Beschlusses 2 „Jugendfestival 2024 -
Grundsätze, Planung und Vorbereitung“ der Delegiertenkonferenz vom 12.03.2022 in
Teilen vorübergehend aus.
In dem Beschluss heißt es:
„Die EJiR führt einen Jugendkongress und ein Jugendfestival künftig in jeweils
vierjährigem Rhythmus abwechselnd fort, so dass in jedem zweiten Jahr ein Event
der EJiR durchgeführt wird. Ein Jugendkongress steht dabei vorrangig für die
partizipative Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und oder kirchlichen
Themen, die für junge Menschen bedeutsam sind. Ein Jugendfestival setzt die
Tradition der Jugendcamps als Orte der Begegnung und Wahrnehmung der Größe und
Vielfalt der EJiR mit gemeinsamem Feiern bei spirituellen und jugendkulturellen
Angeboten fort.“
Eine Umsetzung des Beschlusses würde bedeuten, dass die EJiR nach ihrem
Jugendkongress 2026 und ihrer Beteiligung am Kirchentag 2027 im Jahr 2028 ein
nächstes Jugendfestival durchführen würde. Dies erscheint nicht sinnvoll und
möglicherweise auch nicht leistbar. Die EJiR wird, wie beschlossen, den
Jugendkongress 2026 und ihre Beteiligung am Kirchentag 2027 jeweils eingehend
auswerten und ihren oben zitierten Beschluss auf der Grundlage der Auswertungen
prüfen. Der Delegiertenkonferenz ist zur Herbst-DK 2027 durch den Vorstand ein
Vorschlag für künftige (Groß-)Veranstaltungen der EJiR vorzulegen.
Begründung
Mündlich im Rahmen der Einbringung
