Änderungen von A2 zu A2
Ursprüngliche Version: | A2 (Version 3) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.09.2024, 11:48 |
Neue Version: | A2 (Version 4) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 29.09.2024, 12:15 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 5:
Die Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland möge beschließen:
„Der neue Kirchliche Förderplan (KFP) für die Evangelische Jugend im Rheinland wird in der vorliegenden Form angenommen. Der neue KFP tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.“Der Antrag für einen neuen Kirchlichen Förderplan für die Evangelische Jugend im Rheinland wird auf der kommenden DK im März 2025 eingebracht.
Die Gremien der Evangelischen Jugend im Rheinland sowie die Werke und Verbände haben die Möglichkeit, konkrete Änderungswünsche bis zum 31. Januar 2025 an den Finanzausschuss zu senden. Der Finanzausschuss wird die eingehenden Vorschläge prüfen und ggf. berücksichtigen bei der erneuten Überarbeitung des Entwurfs.
Diskussion und Beschlussfassung sind für die DK im März 2025 vorgesehen.