Veranstaltung: | Delegiertenkonferenz der EJiR am 27. und 28. September 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.2.1. Antrag A3: Einsetzung eines Ausschusses Hauptberuflichkeit im Jugendverband (Tim Dreyhaupt) |
Antragsteller*in: | Tim Dreyhaupt (Ausschuss Jugendarbeit als Beruf) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.08.2025, 23:11 |
A3: Antrag auf Einsetzung des Ausschusses: „Hauptberuflichkeit im Jugendverband“
Antragstext
Die Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland möge beschließen:
Hauptberufliche Tätigkeit im Jugendverband ist eine besondere Verantwortung, die
mit spezifischen Herausforderungen einhergeht. In der Regel sind Hauptberufliche
nicht direkt im Jugendverband angestellt, tragen jedoch die Aufgabe, die
demokratisch gefassten Beschlüsse des Verbands mit umzusetzen.
Angesichts der oft komplexen Macht- und Rollenverhältnisse zwischen
Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen ist es entscheidend, dass der Jugendverband
ein gemeinsames Verständnis von Hauptberuflichkeit entwickelt. Dazu gehört auch
die Festlegung verbindlicher Standards, um qualitativ hochwertige Jugendarbeit
zu gewährleisten.
Die Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen und Herausforderungen des
Hauptberufes soll in einem von der Delegiertenkonferenz gewählten Ausschuss
stattfinden. Dieser Ausschuss berichtet regelmäßig der Delegiertenkonferenz und
kann seine Ergebnisse in Form von Anträgen einbringen. Eine enge Einbindung
ehrenamtlich Engagierter in diesen Prozess ist unerlässlich – denn Hauptamtliche
arbeiten mit und für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit.
Daher richtet die Delegiertenkonferenz den Ausschuss “Hauptberuflichkeit im
Jugendverband” ein, der sich zu folgenden Themen dauerhaft berät und
Beschlussfassungen vorbereitet:
1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Ehrenamt und Hauptberuflichkeit?
- Gute Kooperation zwischen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen unter den
Aspekten: „Ehrenamt braucht Hauptamt“ und “kein Hauptamt ohne Ehrenamt”
- Zusammenspiel von Mitgliedern, dem Ehrenamt und dem Hauptberuf im
demokratisch organisierten Jugendverband sowie den Anstellungsträgern
- Auswirkungen des Kinder- und Jugendvertretungsgesetzes auf die Arbeit der
Hauptberuflichen sowie auf das Verhältnis und Zusammenspiel von Ehrenamt
und Hauptberuflichkeit
2. Was sind die Rahmenbedingungen für Hauptberuflichkeit?
- Bedingungen und Anforderungen an Hauptberuflichkeit
- Bedarfe am Arbeitsplatz (z. B. Ausstattung, Finanzen)
- Verschiedene Anstellungsmodelle (z. B. befristete Verträge,
Mischfinanzierung,Gestellung)
- Umgang mit Stellenkürzungen oder -wegfall
3. Welche Qualifikation & Personalentwicklung ist für Hauptberufliche notwendig?
- Qualifizierung und Qualifizierungs(mindest)standards
- Fort- und Weiterbildung: Bedarfserhebung und Angebote
- Berufliche Weiterentwicklung und Weiterbildung
- Personalentwicklung im Lebensverlauf (z. B. älter werden in der
Jugendarbeit)
- Onboarding
- Offboarding
- Stellenprofile und deren Weiterentwicklung
4. Wie kann Steuerung & Unterstützung gestaltet sein?
- Dienst- und Fachaufsicht / Begleitung von Hauptberuflichen
- Qualitätsmanagement in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Interessenvertretung & politische Einbindung durch Lobbyarbeit sowie
Bildung von Netzwerken für die Belange Hauptberuflicher in der
Jugendarbeit
Der Ausschuss soll seine Arbeit auf der Grundlage der Beratungen der vorherigen
Wahlperioden. Die Delegiertenkonferenz wünscht sich explizit eine Beteiligung
von Ehrenamtlichen im Ausschuss. Gäste und beratende Mitglieder sind ebenso
gerne willkommen!
Arbeitsweise:
Der Ausschuss trifft sich vier- bis fünfmal jährlich, teils digital, teils in
Präsenz. Die Termine werden gemeinsam festgelegt, digitale Treffen finden
regelmäßig statt.
Im Mittelpunkt steht der fachliche Austausch zur beruflich-pädagogischen
Jugendarbeit. Dabei fließen unterschiedliche Perspektiven ein – etwa aus dem
Ehrenamt, der Personalabteilung des LKA und der gemeindepädagogischen Praxis.
Der Ausschuss gibt sich selbst eine Arbeitsform. Dabei wird er durch eine
Hauptberufliche Person aus dem Amt für Jugendarbeit als Geschäftsführer*in
unterstützt.