Veranstaltung: | Delegiertenkonferenz der EJiR am 27. und 28. September 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.1.3. Antrag A7: Awarenesskonzept der EJiR (Vorstand) |
Antragsteller*in: | Carla Peekhaus (Vorstand der EJiR) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.08.2025, 15:28 |
A7: Awareness-Konzept der Evangelischen Jugend im Rheinland
Antragstext
Die Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland möge beschließen:
Die Evangelische Jugend im Rheinland gibt sich das folgende Awarnesskonzept
Dieses ergänzt bestehende Schutzkonzepte insbesondere das zur Prävention
sexualisierter Gewalt.
Es ist jeweils in der ersten Delegiertenkonferenz einer Wahlperiode zu
überprüfen und neu zu beschließen.
OFFEN - LEBENDIG - BEWUSST
Gemeinsam für eine diskriminierungs-"freie" Evangelische Jugend im Rheinland
- Awarenesskonzept der EJiR für Veranstaltungen und Konferenzen -
- Präambel
Wir wollen lebendige Veranstaltungen und Konferenzen erleben. Und wir wollen das
sich alle angenommen und als gleichwertiger Teil unserer Angebote erleben
können. Das geht leider nicht, wenn diskriminierende Begriffe benutzt werden, im
Verhalten Ungleichwertigkeit Ausdruck findet, Menschen sexualisierte Gewalt
erleben oder Strukturen Personen ausschließen. Deshalb wollen wir gemeinsam auf
einen respektvollen und diskriminierungsarmen Umgang miteinander achten. Was das
bedeutet, legen wir in diesem Konzept fest.
Rassismus, Sexismus, Ableismus, Adultismus, … Es gibt eine Vielzahl von
Diskriminierungsformen. Wir alle sind mit ihnen aufgewachsen und haben sie von
Anfang an erlernt – egal ob wir negativ von ihnen betroffen waren oder nicht.
Auf dem Weg diese wieder abzulegen sind wir unterschiedlich weit. Außerdem sind
wir wechselseitig darauf angewiesen Hinweise zu bekommen wo wir noch mehr „ent-
lernen“ müssen. Lasst uns gemeinsam daran mitarbeiten, dass Diskriminierung im
Kontext unserer Veranstaltungen und Versammlungen reduziert wird.
In der Jugendarbeit kommt dem Schutz vor sexualisierter Gewallt ein besonderer
Stellenwert zu. Es existiert ein eigenständiges Schutzkonzept zu deren
Prävention. Wir verbinden die Awareness- und Präventionsstrukturen miteinander.
Wie dies gelingt, ist auch in diesem Konzept beschrieben.
- Awareness und Prävention sexualisierter Gewalt
Das Wort Awareness kommt aus dem Englischen und heißt übersetzt Aufmerksamkeit
oder Bewusstsein. Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff verwendet, um Räume
der Sensibilität für respektvolles und diskriminierungssensibles Verhalten zu
bezeichnen. Diese Verwendung hat ihren Ursprung in der LGBTQIA*-Bewegung.
Awareness beschäftigt sich damit, Diskriminierung in all ihren Formen zu
erkennen und dieser entgegenzuwirken. diskriminierendes Verhalten kann sich in
verschiedenen Arten und Weisen zeigen. Nicht jede Form von Diskriminierung
geschieht bewusst oder absichtlich. Manchmal ist diskriminierendes Verhalten für
Außenstehende auch kaum wahrnehmbar. Wir möchten uns aktiv damit
auseinandersetzen, um sensibel auf mögliche Situationen reagieren zu können.
Kein Raum ist von sich aus diskriminierungs- und gewaltfrei. Daher ist es
wichtig, gemeinsam daran zu arbeiten, eine Umgebung zu schaffen, in der sich
alle sicher und respektiert fühlen können.
Als Ort an dem wir intensiv mit Beziehung arbeiten und an dem Junge Menschen
Raum finden auch ihre Sexualität zu verstehen besteht eine erhöhte Gefahr für
sexualisierter Gewalt. Uns ist die Prävention dieser Form der Gewalt ein
besonderes Anliegen. Daher hat die EJiR ein eigenes Schutzkonzept. Dieses ist
ebenfalls zentraler Teil der Awarenessarbeit.
Um möglichst einheitlich und verlässliche Strukturen anzubieten sind alle
Mitglieder im Awarenessteams auch zum Umgang mit fällen Sexualisierter Gewalt
geschult. Die Ansprechpersonen zu fällen Sexualisierter Gewalt sind immer teil
des Awarnessteam.
3. Grundsätze der Awarenessarbeit bzw. Unsere Grundhaltung
Der Arbeit des Awarenessteams liegen vier Zentrale Haltungen zu Grunde. Dies
sind:
- Vertraulichkeit: Alles womit sich Menschen an das Team wenden, bleibt
vertraulich. Sollte es notwendig sein zur Gefahrenabwehr insbesondere in
Fällen sexualisierter Gewalt Schritte zu unternehmen passieren diese in
Rücksprache mit Betroffenen Personen. Namen und Daten von Betroffenen
werden nicht oder nur mit expliziter Einwilligung der betroffenen Personen
weitergegeben
- Bedürfnisorientierung: Für uns steht das Wohlergehen und die Bedürfnisse
Betroffener Personen im Fokus. Maßnahmen orientieren sich genau daran. Was
das Team unternimmt oder nicht unternimmt, ist von den Wünschen und
Bedürfnissen der Betroffenen geleitet.
- Parteilichkeit für Betroffene: Das Awareness-Team ist nicht unparteiisch
oder neutral. Es bezieht Position für die betroffene Person und vertritt
deren Interessen und Bedürfnisse.
- Definitionsmacht: Wann und durch welche Handlung übergriffiges Verhalten
beginnt, bestimmt die betroffene Person. Diese hat auch das Recht
mitzuentscheiden, wie es nach einem Vorfall weitergeht und wird darin
begleitet.
Für das möglichst diskriminierungs"freies" Miteinander teilen wir folgende
Einstellungen:
Sprache macht was:
- Wörter entfalten Wirkung, ähnlich wie Handlungen. Verzichtet auf
Beleidigungen und benutzt Selbstbezeichnungen, wenn ihr mit/über andere
sprecht. Einige Beispiele sind: Schwarze Menschen, People of Color,
Sinti*zze und Rom*nja, …
- Achtet darauf, wo Diskriminierungen Einzug in Alltagssprache und
Redewendungen gefunden haben und benutzt diese nicht mehr. Benutzt die
Wunschpronomen, nutzt selbstgewählte Beschreibungen und wählt
Sammelbegriffe die Menschen nicht ausschließen. Z.B. Teilnehmende statt
Teilnehmer.
Handeln auch:
- Auch was wir tun, kann Auswirkungen haben. Wie wir miteinander umgehen,
wessen Grenzen wir wie be- oder missachten und wem wir was zutrauen, ist
Ausdruck von erlernten Diskriminierungen. Fragt daher offen nach Hilfe
ohne Kompetenzen zuzuschreiben, wo ihr Bedarfe vermutet fragt, ob eure
Hilfe gewollt ist und macht nicht einfachetwas mit anderen.
alle gleich - alle besonders
- Wir sind alle etwas Besonderes und wir sind alle gleich. Macht die Anderen
nicht zu Papageien oder Superheld*innen, weil sie anders sind als ihr.
Seit ehrlich aneinander interessiert, erzählt von euch und entdeckt was
andere gerne teilen wollen. Geht auf die Suche nach Gemeinsamkeiten und
nicht nach Unterschieden.
Wirkung vor Absicht
- Was du tust und sagst, wirkt auf andere, meist ganz unabhängig von deiner
Absicht. Egal wie nett und wohlwollend du etwas gemeint hast – es kann
dennoch andere verletzen und ausschließen.
Vielfalt ist echt:
- Wir alle machen unterschiedliche Erfahrungen, und alle Erfahrungen sind
echt. Wo eine Person von Diskriminierungserfahrungen erzählt ist es
wichtig ihr zuzuhören und Verständnis zu entwickeln. Es ist auch notwendig
Verhalten als rassistisch, sexistisch, ableistisch, autistisch … zu
benennen. Es kann auch sein das Erfahrungen voneinander abweichen.
Lernen tut (manchmal) weh:
- Auch wenn wir uns alle Mühe geben, so diskriminierung“frei“ wie möglich zu
sein – wir werden Fehler machen. Last uns wechselseitig freundlich und
bestimmt darauf hinweisen. Überlasst diese Aufgaben nicht allein
Betroffenen aber verweist sie nicht in die passive Rolle. Seid keine
Retter*innen sondern Verbündete.
- Wo ihr auf Fehler hingewiesen werdet, nehmt die Kritik erstmal an – auch
wenn sie weh tut. Macht euch selber Schlau oder sprecht das Awareness-Team
an, wenn ihr eine Kritik nicht versteht. Nötigt Betroffene nicht
zusätzlich noch die Erklärarbeit machen zu müssen.
Darüber hinaus gibt die Selbstverpflichtungserklärung des Schutzkonzeptes
konkrete Verhaltensweisen an die Hand an die wir uns halten.
Awareness-Teams können die Vielfältigkeit der Evangelischen Jugend und der
Teilnehmenden bei Konferenzen und Veranstaltungen nicht abbilden - auch wenn
dies immer das Ziel ist. Sicherlich haben die Menschen im Team auch
verinnerlichte Diskriminierungsmuster. Gebt den Personen im Awareness-Team gerne
Rückmeldung zu ihrer Arbeit. Gebt hinweise, wo etwas nicht wahrgenommen wurde,
und übernehmt Verantwortung unabhängig davon, ob es ein Awareness-Team gibt oder
nicht.
- Zusammensetzung und Aufgaben von Präventions- und Awareness-Teams
Grundsätzlich sind Leitung und Teilnehmende von Veranstaltungen gleichermaßen
dafür verantwortlich für ein Diskriminierungs"freies" Miteinander zu sorgen. Bei
Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen macht es Sinn eigenständige Awareness-
Teams einzurichten. Die genaue Größe hängt stark von Größe und Art der
Veranstaltung ab. Grundsätzlich sollten es immer mindestens 2 Personen sein, die
keine dauerhaft aktive Rolle bei der Veranstaltung haben.
Gremien und dauerhafte Gruppen sollten sich eigenständig und für überschaubaren
Zeitraum Teams wählen. Bei einmaligen Veranstaltungen können diese durch die
Veranstaltungsleiten berufen werden. Das Team sollte mindestens vorgestellt
werden. Idealerweise können die Teilnehmenden solcher Veranstaltungen das
Awareness-Team nochmal bestätigen.
Alle Mitglieder von Awareness-Teams erhalten vor/ zu Beginn ihrer Tätigkeit eine
mindestens dreistündige Schulung. Idealerweise (insbesondere bei
Großveranstaltung) mit Trainingseinheiten zu Gesprächsführung, Intervention und
Betroffenenbegleitung.
Unabhängig von Awareness-Angeboten sind die Ansprechpersonen für Fälle
sexualisierter Gewalt dauerhaft erreichbar – auch nach den Veranstaltungen.
Für folgende Veranstaltungen gibt es Awareness-Teams
- Delegiertenkonferenzen:
- Ein festes Team aus min. sechs Personen, davon sollten 4 anwesend
sein. Außerhalb der Konferenzteile sollten noch zwei Personen im
ansprechbar bleiben. - Die Personen sollten keine Ämter und Mandate haben. Idealerweise
haben sie keine politische Funktion während der Konferenz. - Das Team wird für zwei Jahre gewählt, bei Ausscheiden wird
nachwählt. Die Gewählten Ansprechpersonen für fälle sexualisierter
Gewalt ergänzen das Team. - Das Team wird unterstützt durch eine Hauptberufliche Person aus dem
Amt für Jugendarbeit und steht im Austausch mit dem Vorstand. - Es sollten mindestens die Zeiten von 8 - 24 Uhr abgedeckt werden.
- Ein festes Team aus min. sechs Personen, davon sollten 4 anwesend
- ELJVR-Treffen und Tagungen:
- Ein Festes Team aus min. 2 Personen, davon sollten mindestens 2
Personen anwesend sein. Idealerweise sind sie auch Teil des
Awareness-Teams der Delegiertenkonferenz - Die Personen sollten keine aktive Rolle bei der ELJVR haben.
- Das Team wird für zwei Jahre gewählt, bei Ausscheiden wird
nachwählt. - Das Team wird durch den*die zuständigen Referent*in des Amtes für
Jugendarbeit unterstützt. - Es sollten mindestens die Zeiten Frühstück bis Programmende
abgedeckt sein.
- Ein Festes Team aus min. 2 Personen, davon sollten mindestens 2
- Jugendkongress/ Jugendcamp/ Großveranstaltungen
- Ein Festes Team bestehend aus 6 Personen pro 100 Teilnehmende. Diese
arbeiten im drei Schichten-System bei Veranstaltungen mit
Übernachtungen - Das Team wird Berufen durch die Projektleitung der Veranstaltung.
- Das Team richtet eine Teamleitung ein bestehend aus einer Person aus
dem Awareness-Team und einer hauptberuflichen Person des Amtes. - Das Team ist durchgehend ansprechbar
- Ein Festes Team bestehend aus 6 Personen pro 100 Teilnehmende. Diese
Bei Seminaren und kleineren Veranstaltungen
- Wird auf das Awarenesskonzept hingewiesen.
- Ist die Leitung der Veranstaltung verantwortlich für die Umsetzung von
Haltung und Standards des Konzeptes.
- Gibt es (noch) keine klare Leitung, thematisieren die Teilnehmenden
Personen, ob sie ein Awareness-Team einsetzen wollen
Für weitere Veranstaltungen wird das Konzept übernommen. Die Verantwortlichen
Personen orientieren sich bei der Einrichtung eines Awareness-Teams an den oben
beispielhaft aufgeführten Veranstaltungen.
- Angebote der Awareness- und Präventions-Team
Im Folgenden werden Angebote aufgeführt, die das Awareness-Team macht.
- Informationsangebot zum Konzept (immer): Es wird auf geeignete Weise auf
das Awareness-Konzept und seine Inhalte hingewiesen. Dazu zählen Aushänge,
Flyer, Links zum Konzept auf der Homepage. Es wird in geeigneter Weise auf
ein Glossar hingewiesen, dass es teilnehmenden ermöglicht Begriffe kennen
und verstehen zu lernen.
- Sichtbarkeit des Teams (immer): Das Team wird in geeigneter Form
vorgestellt. Dabei werden die Ansprechpersonen für Fälle sexualisierter
Gewalt besonders erwähnt. Die geraden aktiven Teile des Teams müssen über
sichtbare Merkmale erkennbar sein. Beispiele sind Westen/ Caps/ Farblich
abgesetzte Namensschilder/ ...
- Gesprächs und Begleitungsangebot (immer): Personen des Teams stehen für
Gespräche zur Verfügung und sind ansprechbar. Bei manchen Veranstaltungen
und je nach Größe des Teams können Zeiten für die Erreichbarkeit
eingeschränkt werden.
- Intervention und aktive Ansprache: Das Team beobachtet das Geschehen und
interveniert ggf. wo sie Diskriminierung, Grenzverletzungen, Unwohlsein
oder konkrete Missachtung des Verhaltenskodex zur Prävention
sexualisierter Gewallt beobachten. Das Team kann auch allgemeine Hinweisen
an die Moderation/ Veranstaltungsleitung geben.
- Ruhe und Rückzugsraum: Es wird ein Ort zum Zurückziehen, abschalten und
für Gespräche geschaffen und „betreut“. Bei Großveranstaltungen sollte das
Immer eingeplant werden.
- Briefkasten (immer): Es gibt eine Möglichkeit (anonym) Kontakt mit dem
Awareness-Team aufzunehmen und auf Vorfälle hinzuweisen.
- Veränderung von Strukturen (immer): Das Awareness-Team trifft sich zur
Nachbereitung der Veranstaltung. Sie geben einen Bericht an die
Verantwortlichen der Veranstaltungen mit Hinweisen für Kommende
Veranstaltungen. Gegebenenfalls ist der Vorstand ebenfalls zu informieren.
- Qualifizierung
Die Mitglieder des Teams sind für ihre Aufgabe spätestens vor dem ersten Einsatz
zu Qualifizieren. Jedes Mitglied sollte eine mindestens dreistündige Schulung
besucht haben in der das Awareness-Konzept besprochen wird, weitergehende
Hinweise zur Awareness- und Präventions-Arbeit gegeben werden, ein Austausch
über das Selbstverständnis passiert und idealerweise kleinere (Interventions-
)Gespräche geübt werden. Alle Mitglieder müssen auch eine Präventionsschulung
nach Hinschauen.Helfen.Handeln haben.
Das Team trifft sich zu mindestens einem Vorbereitungstreffen, bei dem sie sich
auf die Konkret bevorstehende Veranstaltung vorbereiten. Dort planen sie ihre
Angebote und ihren Einsatz, besprechen ihre Kommunikationsstruktur und üben
(Interventions-)Gespräche.
- Hinweise für Veranstaltungen in Kirchenkreisen und Gemeinden
Die Kirchenkreise und Gemeinden sind für ihre Veranstaltungen selbst
verantwortlich. Ob sie sich ein Awareness-Konzept geben und Awareness-Teams
einrichten, obliegt ihnen. Die EJiR regt dies aber an. Eigene Konzepte sollten
sich an diesem Konzept orientieren. Die EJiR unterstützt die Kirchenkreise und
Gemeinden mit dem Wissen und Bereitstellung von Schulungsangeboten.
7. Begleitung und Finanzielle Ausstattung
Awareness-Arbeit braucht Begleitung und Finanzielle Mittel. Für Treffen und
Materialien sollten Geld zur Verfügung gestellt werden. Die Teams bekommen
Hauptberufliche Unterstützung auch bei ihrer internen Organisation. Es muss Zeit
eingeplant werden, dass Einsätze nachbesprochen werden können und die Mitglieder
entweder team-intern oder extern ihre Erlebnisse durch Kollegiale Beratung oder
Gesprächsangebote von Hauptberuflichen aufbereiten können.
Begründung
Siehe Präambel Awarenesskonzept. Weiteres erfolgt mündlich.