a) allgemein
In diesem Jahr ging der neue Kirchliche Förderplan (nKFP) an den Start. Der nKFP soll im Jahr 2028 evaluiert werden. Zusätzlich wurde die erste Vergaberunde als „Testballon“ gesehen, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie sich der nKFP auf die Antragstellung auswirkt. Dabei wurden bereits mehrere Tendenzen und Schwierigkeiten offenkundig. Der Finanzausschuss ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vergabeverfahrens von und den sorgsamen Umgang mit Mitteln aus dem Kirchlichen Förderplan. Aus dieser Verantwortung heraus sieht der Finanzausschuss, ungeachtet der geplanten umfassenden (inhaltlichen und organisatorischen) Evaluation in zwei Jahren, geboten, bereits nach den ersten Erfahrungen Maßnahmen zu ergreifen, um vor der zweiten Antragsrunde verschiedene Punkte nachzuschärfen, um Unklarheiten oder Grauzonen zu beseitigen und das Verfahren praktischer und transparenter zu gestalten.
b) zu den einzelnen Punkten:
Zu 1) Baumaßnahmen
In der Vergangenheit bei den „Innovativen Maßnahmen“ und jetzt neuerdings bei den „Good Practice“-Maßnahmen wurden immer wieder Zuschussanträge für Baumaßnahmen gestellt, zum Beispiel die Renovierung von Jugendräumen.
Der Finanzausschuss weist daraufhin, dass bei „Good Practice“-Maßnahmen der Vorbildcharakter von Projekten gegeben sein muss. Eine partizipative Durchführung von Renovierungsmaßnahmen mit Jugendlichen allein, ohne inhaltlich-didaktische Gestaltung, ist keine ausreichende Begründung für eine Bezuschussung. Für Baumaßnahmen gibt es – auch im öffentlichen Bereich oder bei Stiftungen – spezielle Fördertöpfe, der nKFP ist nicht dazu gedacht. Um Diskussionen zu vermeiden, soll der Förderausschluss im nKFP textlich festgehalten werden.
Der Formulierungsvorschlag schließt mit ein, dass Baumaßnahmen im Rahmen eines größer angelegten Projekts weiterhin möglich sind (Beispiele: Gedenkstele im Rahmen eines Erinnerungsprojekts, Einrichtung eines interreligiösen Raums für Begegnung o.Ä.). Gleichzeitig sind im Text die „Good Practice“-Maßnahmen außen vor, um nicht eine Argumentationsschleife zu schaffen.
Zu 2) Konfirmand:innenarbeit
Über die Frage der Konfi-Camps wurde bei der Gestaltung des nKFP umfassend diskutiert und letztlich der Förderausschluss beschlossen. Gleichzeitig werden mehr Anträge zur Bezuschussung von Maßnahmen mit der Primärzielgruppe Konfis gestellt bzw. Maßnahmen, bei denen die Konfi-Gruppen den Schwerpunkt der Teilnehmenden bildet. In Analogie zu den bereits gefassten Beschlüssen und vor dem Hintergrund der bekannten Begründungen (u.a. die finanzielle Zuständigkeit der Gemeinden für die Konfirmand:innenarbeit) soll der Förderausschluss in diesem Sinne konkretisiert werden, um Diskussionen zu vermeiden.
Zu 3) EPS Fristen
a) Die letzte Frist zur Beantragung von Mitteln aus dem EPS 2 (inklusionsbedingter Mehraufwand) liegt derzeit – wie bei den anderen EPS-Punkten auch – auf dem 15. Juli. Dies wird als sehr spät und unpraktisch gewertet, insbesondere aus folgenden Erwägungen:
- Beim EPS 2 können Mittel in einer durchaus nennenswerten Höhe beantragt werden (+/- 1.000 Euro). Zwar gibt es aus der Erfahrung der vergangenen Jahre Tendenzen, in welcher Höhe der Förderbedarf sein könnte, jedoch liegen zur Vergabesitzung des Finanzausschusses Anfang des Jahres durch die späte Frist noch keine belastbaren Zahlen vor.
- Anträge an das EPS 2 sind in aller Regel an Sommerfreizeiten gekoppelt. Der späte Termin bringt es mit sich, dass Antragstellende nicht unbedingt vor Beginn ihrer Maßnahmen wissen, ob sie mit der Förderung rechnen können.
b) Die Änderung bzgl. NaBo (siehe 6)) bringt es mit sich, dass eine einheitliche Antragsfrist für den NaBo erforderlich ist, um die tatsächliche Höhe der ggf. benötigten Mittel vorliegen zu haben.
Zu 4) Antragsverfahren
In den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass die Anzahl an Anträgen, die nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht werden oder bei denen erheblicher inhaltlicher Klärungs- und Nachbesserungsbedarf besteht, immer weiter steigt. Das bringt eine Mehrbelastung für das Amt mit sich. Zweitens führt das dazu, dass dem Finanzausschuss bei einer wachsenden Zahl an Anträgen bei der Vergabesitzung keine ausreichende Grundlage vorliegt, um über die Anträge entscheiden zu können. Klärungen zogen sich teils noch über Monate ins Jahr hinein hin. Es muss ein Anliegen sein, darauf hinzuwirken, dass Antragstellende ggf. bestehende Fragen/Unklarheiten möglichst im Vorfeld der Antragstellung klären. Es darf keine Kultur begünstigt werden, Anträge unvollständig einzureichen, um in der Frist zu bleiben, da ohnehin mit Kulanz und Nachbearbeitung durch das Amt gerechnet wird. Drittens stellt sich die Frage, was mögliche Maßnahmen wären, sollten perspektivisch die zur Verfügung stehendenden Mittel nie mehr ausreichen, um das Antragsvolumen zu decken. Hier gilt es Überlegungen für transparente und faire Verfahren zu finden. Dabei soll ebenfalls berücksichtigt werden.
Der o.g. Änderungsvorschlag bedeutet nicht, dass die o.g. Anträge grundsätzlich nicht gefördert werden, sondern, dass sie unter den fristgerecht gestellten Anträgen nachrangig behandelt werden und – durch diese niedrige Priorität – bei nicht mehr vorhandenen Mitteln ggf. nicht mehr berücksichtigt werden können. Der Vorschlag gibt Amt und Finanzausschuss ein transparentes und faires Mittel an die Hand, um nicht ordnungsgemäß gestellte Anträge bei der Berücksichtigung nach hinten schieben zu können.
Mit dem Vorschlag soll zudem darauf hingewirkt werden, dass sich Antragstellende im Zweifel vor der Antragstellung, zumindest aber rechtzeitig vor Fristende bei der Finanzabteilung melden.
Wenn perspektivisch die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle ausreichend sein sollten, ist nicht vermittelbar, warum verwaltungstechnischer Mehraufwand geleistet werden soll, um Anträge förderfähig zu machen, wenn dadurch u.U. andere, fristgerecht und ordnungsgemäß gestellten Anträge zu kurz kommen könnten. Die klare Kommunikation des Verfahrens ermöglicht Amt und Finanzausschuss in diesem Sinne zu handeln, ohne im Einzelfall Diskussionen führen zu müssen. Das Verfahren ist transparent und fair und eine sinnvolle Ergänzung zur Verringerung der Diskrepanz zwischen zur Verfügung stehenden und prognostizierten beantragten Mitteln.
Eine Erläuterung dieses Verfahrens soll ebenfalls Teil eines Erläuterungspapiers/FAQ werden.
Zu 5) Antragsfrist
Es hat sich herausgestellt, dass der 15. Januar aus verschiedenen Gründen nicht mehr passend als Antragsfrist ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass nun auch Freizeiten, die vorher eine deutlich spätere Frist hatten, bis dahin zu beantragen sind. Zu spät sollte die Frist aber auch nicht liegen, damit die Antragstellenden Planungssicherheit auch schon für Maßnahmen z.B. in den Osterferien bekommen. Dadurch ergab sich der Vorschlag des 31. Januar. Es soll zudem darauf hingewiesen werden, dass Anträge selbstverständlich (und gerne) schon früher, beispielsweise im Dezember, eingereicht werden können. Die spätere Frist soll bei allen Beteiligten den Druck rausnehmen, aber nicht dazu führen, dass fertige Anträge länger liegenbleiben.
Zu 6) NaBo
Bereits nach einer Vergaberunde haben sich Schwierigkeiten bzgl. des NaBo ergeben:
- Aufgrund der späten Antragsfrist ist im Rahmen der Vergabesitzung unklar, wie viele Mittel für den NaBo im laufenden Jahr veranschlagt werden müssen. Das erschwert die Gesamtkalkulation.
- Da absehbar ist, dass die zur Verfügung stehenden Mittel immer mit den Maßnahmen vollständig ausgeschöpft werden, stellt sich generell die Frage, ob der NaBo mittelfristig sinnvoll und wenn ja, wie er finanzierbar ist. Maßnahmen sollen immer Vorrang vor Boni genießen.
Der Finanzausschuss plädiert dafür, den NaBo bis zur Evaluation zu erhalten, sieht aber aus Gründen der Verantwortung die Notwendigkeit, ihn im o.g. Sinne nachzuschärfen, um das Verfahren transparent zu halten. Es sei nochmal darauf hingewiesen, dass der NaBo (wie der Name schon sagt) als Bonus zu verstehen ist und daher nicht als wichtige Stütze der Finanzierung von Maßnahmen eingeplant werden sollte.
