Änderungen von A3 zu A3
| Ursprüngliche Version: | A3 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.08.2026, 13:56 |
| Neue Version: | A3 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 27.09.2026, 11:23 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 75 einfügen:
- Materialkosten für reine Baumaßnahmen, die nicht Teil eines Projektes sind, das den inhaltlichen Förderkriterien der Positionen 4.1, 4.2, 4.3 oder 4.4 des Förderplans entspricht.
Von Zeile 116 bis 119:
EPS). Die Antragstellung muss grundsätzlich fristgerecht erfolgen. Antragsfrist ist der 15 31. Januar des jeweiligen Förderjahres. In Ausnahmefällen können Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, unvollständige Anträge sowie Anträge, die in der eingereichten Form den Förderkriterien nicht entsprechen, werden nachrangig bearbeitet (siehe dazu die Erläuterungen/FAQ). Sie können nur berücksichtigt werden, sofern nicht ausgeschöpfte Mittel vorhanden sind.
In Zeile 355:
Konfi-CampsMaßnahmen, deren Zielgruppe im Schwerpunkt Konfirmand:innen sind oder die im Rahmen des Kirchlichen Unterrichts stattfinden, sind nicht förderfähig. Dies bestrifft insbesondere Konfi-Camps und KU-Projekttage.
Von Zeile 530 bis 531 einfügen:
- Maßnahmen der Konfirmand:innenarbeit, insbesondere Konfi-Camps und KU-Projekttage
Von Zeile 539 bis 542:
entsprechende Begründung sowie ggf. entsprechende Belege oder Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Anträge an das EPS 1 und den NaBo (EPS 3) können zum 15. Januar oderbis zum 15. Juli gestellt werden und sollen sich grundsätzlich auf das jeweils laufende KalenderhalbjahrKalenderjahr beziehen. Die Antragsfrist für Unterstützung aus dem EPS 2 ist der 31. Januar für Maßnahmen im laufenden Kalenderjahr.
Von Zeile 612 bis 613 einfügen:
„Öko-Euro“-Formulars der EJiR (https://shorturl.at/uWeEw), bei dem mindestens 25 Punkte erreicht werden. Die Umsetzung muss entsprechend belegt werden.
Der NaBo kann nur ausgezahlt werden, sofern am Ende der Antragsfrist noch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
