Veranstaltung: | Delegiertenkonferenz der EJiR am 28. und 29. September 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.1. Beschlussfassung über Dringlichkeitsanträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Frieda Epp |
Antragshistorie: | Version 3 |
Einsetzung einer Projektgruppe "Wahl25"
Beschlusstext
Die Ev. Jugend im Rheinland richtet eine Projektgruppe „Wahl25“ ein, die bis zur
Bundestagswahl 2025 unter anderem, …
… niedrigschwellige Informationsmaterialien zur Bundestagswahl sammelt und
bereitstellt,
… im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne die Positionen der Ev. Jugend im
Rheinland deutlich macht,
… im Rahmen dieser Öffentlichkeitskampagne einfache „Diskussions- und
Gedankenanreger“ erstellt, die den Gemeinden, Kirchenkreisen, Werken und
Verbänden zur Verfügung gestellt werden.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben soll die Projektgruppe sich mit anderen Aktreuren
politischer Jugendvertretung in Verbindung treten, insbesondere mit dem Amt für
Jugend der EKIR, der AEJ Deutschland, der AEJ-NRW, der AEJ-RPL, der AEJ-Saar,
den evangelischen Jugendbildungstätten in der evangelischen Kirche im Rheinland
sowie mit den anderen Landesjugenden der Gliedkirchen der EKD. Sie soll dabei
insbesondere Möglichkeiten zur gemeinsamen Kampagnenarbeit finden.
Begründung
Begründung:
Ansonsten mündlich.
Begründung zur Dringlichkeit:
Ein Jahr bis zur Bundestagswahl erscheint bereits ein knapper Zeitraum, eine Einsetzung einer Projektgruppe erst im März 2025 erscheint aus zeitlichen Aspekten nicht sinnvoll. Die Notwendigkeit zur Projektgruppe wurde erst nach abgelaufener Antragsfrist deutlich.
[1]https://www.nordkurier.de/regional/brandenburg/afd-will-landesjugendring-die-gemeinnuetzigkeit-aberkennen-2863412 (aufgerufen: 18.09.24, 12:22 Uhr)
[2]https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/gemeinnuetzigkeit-afd-100.html (aufgerufen: 18.09.24, 12:23 Uhr)